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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01   

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https://dejure.org/2004,38576
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01 (https://dejure.org/2004,38576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2004 - L 3 KA 101/01 (https://dejure.org/2004,38576)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 (https://dejure.org/2004,38576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit - Festsetzung des Streitwerts - Zeitraum für die zugrunde zu legenden Honorareinnahmen - Kostenrisiko - Justizgewährungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01
    Mit der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ist es nicht vereinbar, wenn einer Partei im Gerichtsverfahren Kosten entstehen, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2000, 946 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.2003 - 3 B 170.02

    Feststellung eines selbstständigen Gebäudeeigentums zu Gunsten eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01
    Von diesen Einnahmen ist der durchschnittliche Kostenanteil der Facharztgruppe (bei Augenärzten gemäß den Angaben in der Anlage 3 zu den Allgemeinen Bestimmungen des EBM i.d.F. vom 01. Juli 1997: 58, 8 %) abzusetzen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 24. Januar 2002 - L 3 B 6/02 KA - und v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 13 B 680/99

    Psychotherapeut; Approbation; Kein Studium; Einstweilige Anordnung; Streitwert

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01
    So legen die Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten um die Erteilung der ärztlichen Approbation vielfach Streitwerte von ca. 70.000 EUR (vgl. etwa OVG Münster, NJW 1999, 2760, und den bei Hartmann/Albers, Kostengesetze, 31. Aufl., § 13 GKG Anh. I B, abgedruckten Streitwertkatalog) zugrunde.
  • BSG, 13.05.1980 - 7 RAr 2/78

    Bestimmung des Gegenstandswerts - Kombinierte Klage - Ermessen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01
    Nach § 13 Abs. 1 GKG ist der Streitwert grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag für den Kläger ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen, wobei das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der begehrten Entscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BSG, B. v. 13. Mai 1980 - 7 RAr 2/78 - SozR 1930 § 8 BRAGO Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen, 24.01.2002 - L 3 B 6/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2004 - L 3 KA 101/01
    Von diesen Einnahmen ist der durchschnittliche Kostenanteil der Facharztgruppe (bei Augenärzten gemäß den Angaben in der Anlage 3 zu den Allgemeinen Bestimmungen des EBM i.d.F. vom 01. Juli 1997: 58, 8 %) abzusetzen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 24. Januar 2002 - L 3 B 6/02 KA - und v. 29. November 2002 - L 3 B 170/02 KA -).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen und später das LSG Niedersachsen-Bremen (3. Senat) halten den vom Senat bisher zu Grunde gelegten Fünf-Jahres-Zeitraum nicht mehr für sachgerecht, weil er Gerichtskosten - soweit solche anfallen - und Anwaltskosten so unangemessen hoch werden lasse, dass für die Betroffenen (Zahn)Ärzte/Psychotherapeuten die Möglichkeit der Anrufung der Sozialgerichte (SG) in Zulassungsangelegenheiten praktisch unmöglich gemacht werde (zB Beschluss vom 24. Januar 2002 - L 3 B 6/02 KA - unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 311 ff; Beschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2006 - L 3 B 38/05
    Der Streitwert in Klageverfahren, die auf die Zulassung als Vertrags(zahn)arzt oder -psychotherapeut gerichtet sind, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01; BSG, Beschluss vom 1. September 2005 - B 6 KA 41/04 R) nach dem Gewinn, der aus der angestrebten vertrags(zahn)ärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Tätigkeit in einem Zeitraum von drei Jahren erzielt werden kann.

    Eine Saldierung mit bereits bezogenen Einnahmen kommt allenfalls dann in Betracht, wenn Klageziel die Verbesserung einer bereits bestehenden vertrags(zahn)ärztlichen oder -psychotherapeutischen Rechtsposition ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2004 a. a. O.).

  • VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05

    Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen

    Dieses Grundrecht verlangt u.a., dass dem betroffenen Bürger der Zugang zu den (Verwaltungs-)Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder gar faktisch unmöglich gemacht wird (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschi , v. 24. August 1993, 2 BvR 1858/92 , DVBI. 1994, 41; Beschl. v. 12. Februar 1992, 1 BvL 1/89 , BVerfGE 85, 337; LSG Nds./Bremen, Beschl. v. 23. März 2004, L 3 KA 101/01, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 3 KA 92/05
    Wenn - wie vorliegend - der Antragsteller die Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung angefochten hat, ist diese Bedeutung auf der Grundlage der Einnahmen zu bewerten, die er voraussichtlich aus vertragsärztlicher Tätigkeit nach Abzug der Praxiskosten in einer Zeit von drei Jahren erzielen könnte (Senatsbeschlüsse vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 und vom 2. August 2005 - L 3 KA 38/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2006 - L 3 KA 1/06
    Ein längerer Zeitraum würde im Übrigen die der vorliegenden Feststellungsklage zukommende Bedeutung überziehen, weil ein Dreijahreszeitraum nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01) für Zulassungs- und vergleichbare statusrechtliche Streitigkeiten in Ansatz zu bringen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 3 KA 72/05
    Wenn - wie vorliegend - die Zulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung erstrebt wird, ist diese auf der Grundlage der Einnahmen zu bewerten, die eine entsprechende durchschnittliche Praxis aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit nach Abzug der Praxiskosten in einer Zeit von drei Jahren erzielen könnte (Senatsbeschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 - und vom 2. August 2005 - L 3 KA 38/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2005 - L 3 KA 38/05
    Wenn - wie vorliegend - die Zulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung erstrebt wird, ist diese auf der Grundlage der Einnahmen zu bewerten, die eine entsprechende durchschnittliche Praxis aus vertragszahnärztlicher Tätigkeit nach Abzug der Praxiskosten in einer Zeit von drei Jahren erzielen könnte (Senatsbeschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2005 - L 3 KA 101/05
    Wenn - wie vorliegend - die Entziehung der Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung angefochten wird, ist diese auf der Grundlage der Einnahmen zu bewerten, die eine entsprechende durchschnittliche Praxis aus vertragsärztlicher Tätigkeit nach Abzug der Praxiskosten in einer Zeit von drei Jahren erzielen könnte (Senatsbeschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 und vom 2. August 2005 - L 3 KA 38/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2004 - L 3 B 129/03
    Ein Rückgriff auf den nach der Senatsrechtsprechung für Zulassungs- und vergleichbare statusrechtliche Streitigkeiten geltenden Zeitraum von drei Jahren (vgl. hierzu zuletzt den Senatsbeschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01 -) - wie im angefochtenen Beschluss vertreten - überzieht indes die der vorliegenden Sache zukommende Bedeutung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 3 B 19/05
    Darüber hinaus würde der Ansatz eines Dreijahreszeitraums - von dem auch das SG ausgegangen ist - die der vorliegenden Klage zukommende Bedeutung überziehen, weil dieser Zeitraum nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. Beschluss vom 23. März 2004 - L 3 KA 101/01) für Zulassungs- und vergleichbare statusrechtliche Streitigkeiten in Ansatz zu bringen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2005 - L 3 B 6/05
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - L 13 AL 219/05
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